Wissenswertes

Ablauf und Kosten

Einer Psychotherapie voraus geht die so genannte probatorische Phase (auch Probatorik). Diese Begrifflichkeit umschreibt die ersten – bis zu fünf – Sitzungen, in denen es darum geht, sich kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen sowie die Indikation für eine Psychotherapie zu prüfen. Weiterhin steht im Fokus, eine Diagnose zu stellen, gemeinsam Ziele zu formulieren und die Behandlung zu planen. Im Anschluss an die probatorische Phase beginnt die psychotherapeutische Behandlung, deren Dauer abhängig von der individuellen Problemstellung und Zielsetzung ist. Typischerweise variiert die Behandlungsdauer zwischen ca. 25 Sitzungen („Kurzzeitherapie“) und 60 Sitzungen („Langzeittherapie“) aber auch kürzere und längere Behandlungsverläufe sind möglich. Üblicherweise finden die psychotherapeutischen Sitzungen einmal wöchentlich statt, gegen Ende auch mit größeren Abständen. Eine psychotherapeutische Sitzung umfasst stets einen Zeitraum von 50 Minuten, sowohl in der Probatorik, als auch in der weiteren Behandlung. In Ausnahmefällen sind auch Doppelsitzungen von 100 Minuten möglich.

In einer ersten probatorischen Sitzung, dem Erstgespräch haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen, sich über die Möglichkeiten einer Psychotherapie zu informieren und einen Eindruck von unserer Arbeitsweise zu bekommen.

Kosten

Die Kosten für das Erstgespräch und die weitere Probatorik sowie für die psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP). Alle Gebühren finden Sie in unserer Übersicht.

Privat Versicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen hierüber Auskunft geben.

Unsere therapeutische Behandlung ist erstattungsfähig bei der Beihilfe. Ebenso können wir mit der Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen.

Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Darüber hinaus gibt es teilweise die Möglichkeit, in Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens die Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie keinen Behandlungsplatz in einer KV-Vertragspraxis bekommen können. Informationen zu der Möglichkeit einer Kostenerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Alle Gebühren finden Sie in unserer Honorarübersicht.

Kontakt


Psychotherapie im Kolumba Quartier

Privatpraxis für Psychotherapie, Coaching und Prävention
Dr. Julia Pellkofer und Dr. Alexa Schneider

Kolumbastr. 5
50667 Köln

Telefon: 0221 99 99 99 00
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Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

E-Mail: praxis@psychotherapie-kolumba.de